Giorgio Agamben Superstar! Zurecht...
So, jetzt hab ich es getan: Ich habe mir ein Büchlein ("Ausnahmezustand", Suhrkamp) von Giorgio Agamben gekauft...und muss sogleich der Weltwoche ("Jede Epoche hat schliesslich die Modephilosophie, die sie verdient. Die unsere scheint wieder dürftig zu werden.") diametral wiedersprechen.
Daniel Binswangers Urteil über Giorgio Agambens Bücher scheint mir äusserst klischeehaft und vor allem: falsch.
Als "Apetizer" hier ein kleiner Ausschnitt aus Agambens juristisch-historischen Abhandlungen über den "Ausnahmezustand":
Daniel Binswangers Urteil über Giorgio Agambens Bücher scheint mir äusserst klischeehaft und vor allem: falsch.
Als "Apetizer" hier ein kleiner Ausschnitt aus Agambens juristisch-historischen Abhandlungen über den "Ausnahmezustand":
"Am 3. August 1914 erteilte die Schweizer Bundesversammlung dem Bundesrat "unbeschränkte Vollmacht zur Vornahme aller Massnahmen, die für die Behauptung der Sicherheit, Integrität und Neutralität der Schweiz [...] erforderlich werden." Dieser ungewöhnliche Akt, durch den ein nicht kriegführender Staat der Exekutive noch weitergehende und noch unbestimmtere Vollmachten übertrug, als sie die Regierung der direkt in den Krieg verwickelten Länder erhalten hatten, ist interessant wegen der Diskussionen, die er auslöste, sowohl in der Bundesversammlung selbst als auch rund um die Einwände, das Gesetz sei verfassungswidrig, gelten gemacht von Bürgern vor dem Schweizer Bundesgerichtshof.Eine spanndene und lehrreiche Lektüre, die ich jedem schärftstens empfehlen kann. Der Grund wieso Agambens Bücher bisher im deutschsprachigen Raum kaum Beachtung fand, dürfte allein darin zu suchen sein, dass seine Werke erst seit kurzem ins Deutsche übersetzt werden. Prädikat: Pflicht-Lektüre.
Die Hartnäckigkeit, mit der Schweizer Juristen - etwa dreissig Jahre früher als die Theoretiker der Verfassungsdikatur - bei dieser Gelegenheit versucht haben, die Legitimität des Ausnahmezustandes (wie Waldkirch und Burckhardt) aus dem Text der Verfassung selbst zu deduzieren (aus Artikel 2, wo es heisst: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes"), sie (wie Hoerni und Fleiner) in einem Notrecht gründen zu lassen, das "der Existenz des Staates inhärent ist", oder (wie His) in einer Lücke im Recht, die durch Sondervorkehrungen geschlossen werden muss -: diese Hartnäckigkeit zeigt, dass die Theorie des Ausnahmezustandes keinesfalls nur in der antidemokratischen Tradition zuhause ist."



